Jedes Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten muss einen Datenschutzbeauftragten benennen. Seine Aufgaben sind im Gesetz festgeschrieben: Beratung der Geschäftsführung und der Mitarbeiter hinsichtlich der Anforderungen der Datenschutzgesetze, Überwachung der Einhaltung der Datenschutzvorschriften, Durchführung von Schulungen, Ansprechpartner für die Aufsichtsbehörde und Unterstützung des Unternehmens bei der Datenschutz-Folgenabschätzung. Üblicherweise kümmert sich der Datenschutzbeauftragte auch um das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Auftragsverarbeitungsverträge sowie um Anfragen und Rechte von Betroffenen. Er identifiziert und bewertet Datenschutzrisiken, anschließend entscheidet die Geschäftsführung.

Der Datenschutzbeauftragte vereinigt juristische, organisatorische und technische Kompetenz. Um ihre eigenen Mitarbeiter zu entlasten, kaufen viele Unternehmen diese Fähigkeiten am Markt ein. Fordern auch Sie ein unverbindliches Angebot an:

Telefon: +49 170 728 44 98

E-Mail: kontakt@datenschutz-zier.de